1. Geltung:
- Bei Abschluss eines Gastspielvertrags zwischen JR-Musik - Musikentertainment, vertreten durch Jens Rettkowski, Lübecker Straße 12, 22941 Delingsdorf (im folgenden Auftragnehmer oder AN genannt) und dem Auftraggeber (AG), kommen diese AGB zur Geltung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG, die diesen Bedingungen wiedersprechen, sind für den AN unverbindlich.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind für den AN nur wirksam, wenn sie durch ihn schriftlich bestätigt werden.
2. Leistungen des Auftragsnehmers:
- Für eine optimale Abstimmung und Leistungsermittlung erfolgt ein persönliches Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern. Sollte dem AN der Veranstaltungsort unbekannt sein, wird ein Vor-Ort-Termin empfohlen.
- Der AN verpflichtet sich, in dem im Vertrag genannten Zeitraum eine Beschallungsanlage, ggf. weiteres Equipment (lt. Vertrag) und das entsprechende Bedienungspersonal zur Verfügung zu stellen.
- Der AN übernimmt den Transport und den Aufbau der Anlage.
- Die Zusammenstellung der Anlage wird durch den AN vorgenommen, der diese entsprechend der Räumlichkeiten dimensioniert.
- Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und der Art der Darbietung die dem AN bekannt gemacht worden sind, allein dem AN.
- Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung durch den AN.
- Zusätzliche Leistungen werden vom AN gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt.
3. Leistungen des Auftraggebers:
- Der AG verpflichtet sich, dem AN den Veranstaltungsort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zugänglich zu machen und einen kostenlosen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen.
- Für den Betrieb der Beschallungs- und ggf. Lichtanlage werden zwei von einander getrennte Stromkreise (230V, 16A) oder ein Drehstromanschluss (380V, 3x16A) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Entfernung zwischen Steckdose und Musikanlage darf nicht größer als 25m sein.
- Während der Veranstaltung übernimmt der AG die Kosten für die Bewirtung (Essen und Getränke für bis zu 2 Personen) des vom AN eingesetzten Personals.
- Der AG teilt dem AN bei Änderung der festgelegten Veranstaltungsdauer in beiderseitigem Einvernehmen das Ende der Veranstaltung mit. Eine Verlängerung muss spätestens 30 Minuten vor dem festgelegten Veranstaltungsende erfolgen.
4. GEMA:
- Durch den AN werden Veranstaltungen nicht bei der GEMA angemeldet und auch keine Zahlungen geleistet. Der AG ist darüber informiert, dass der AN mit digitalen Kopien seiner urhebergeschützten Originaltonträger arbeitet und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Der AN verfügt über ein ganzheitlich bei der GEMA lizensiertes Musikarchiv und kann dies durch seine GEMA-Mitgliedsnummer belegen.
5. Gewährleistung und Haftung:
- Der AN übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei dem Publikum des AG.
- Die Haftung des AN gegenüber dem AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom AN eingesetzten Personals.
- Von der Haftung durch den AN ausgeschlossen sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
- Der AG übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraums und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom AN am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Gegenstände des AN.
6. Vergütung
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
- Bei vorzeitigem Veranstaltungsende wird keine Kürzung der vereinbarten Vergütung vorgenommen.
- Die Vergütung ist grundsätzlich vor der Veranstaltung in Bar zu begleichen. Die Kosten für Verlängerungen erfolgen direkt nach dem Veranstaltungsende per Barzahlung.
- Ist eine Zahlung per Überweisung vereinbart, ist diese vor der Veranstaltung und ohne Abzug auf das Konto des AN zu überwiesen.
- Zahlungen per Scheck oder Kreditkarte werden nicht akzeptiert.
- Die Zahlungspflicht bleibt unberührt von dem Erfolg des AN beim Publikum des AG.
7. Rücktritt und Verhinderung:
- Beiden Vertragspartnern wird eine 14tägige Rücktrittsmöglichkeit von Gastspielvertrag eingeräumt. Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels.
- Bei einem Rücktritt durch den AN nach dieser Frist, verpflichtet sich dieser für Ersatzgestellung zu gleichen Konditionen.
- Eine Verhinderung des AN durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem AG schriftlich durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen. Die Leistungspflicht des AN hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des AG auf.
- Im Falle des Rücktritts nach der angegebenen Frist durch die Absage des AG oder aus einem anderen, vom AG zu vertretenden Grund, muss der AG eine finanzielle Entschädigung gemäss der nachfolgenden Aufstellung binnen 5 Werktagen nach Rücktritt auf das Konto des AN ohne Abzug zahlen.
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung - 30% der vereinbarten Vergütung
- Bis 20 Tage vor der Veranstaltung - 50% der vereinbarten Vergütung
- Bis 10 Tage vor der Veranstaltung - 80% der vereinbarten Vergütung
- Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den AG zu einem Auftrag an einem Ersatztermin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
8. Schlussbestimmungen:
- Der AG erklärt sich durch zusätzliche Unterzeichnung des Vertrages damit einverstanden, dass der AN den Namen des AG für seine Referenzen verwendet.
- Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch den AN.
- Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
- Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Ahrensburg. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer- und Leistungsbedingung des AN sind bindender Bestandteil des unterzeichneten Vertrags.
- Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Delingsdorf, 10.06.2015
JR-Musik - Musikentertainment
Jens Rettkowski
Lübecker Straße 12
22941 Delingsdorf